26. Januar 2015 – Am 17. Januar 2005 ist die Europäische Chromatrichtlinie in Kraft getreten, um die Beschäftigten der Bauwirtschaft in ganz Europa bei der Anwendung von Zement vor schmerzhaften Allergien zu schützen. Zuvor erkrankten nach Angaben der Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft rund 400 Menschen jährlich an der sogenannten Maurerkrätze. In Deutschland hatte sich die Zementindustrie bereits 1998 in einer freiwilligen Branchenregelung zu chromatarmem Sackzement bekannt.

Auslöser der allergischen Hautkrankheit ist Chromat, das in geringen Konzentrationen in zementhaltigen Baustoffen enthalten war und durch Hautkontakt bei der Verarbeitung zu einer Chromatallergie, auch Maurerkrätze genannt, führen konnte. Bereits 1998 trafen sich in Deutschland Vertreter der Zementindustrie, der Hersteller zementhaltiger Produkte, des Baustofffachhandels, des Baugewerbes, der Bauindustrie und der Berufsgenossenschaften, der Gewerkschaften sowie der Staatlichen Arbeitsschutzbehörden zum Dialog. Ergebnis war eine Branchenregelung zum Schutz der Beschäftigten durch eine freiwillige Verpflichtung der Hersteller zu chromatarmen Zementen. Mit Ihrer Vereinbarung waren die Sozialpartner in Europa Vorreiter.

Auf europäischer Ebene trat 2005 die EU-Richtlinie 2003/53/EG in Kraft, die Zemente in chromatarme (weniger als 2 ppm lösliches Chromat) Zemente und nicht chromatarme Zemente (mehr als 2 ppm lösliches Chromat) aufteilte und die später in gleicher Form Eingang in die EU-Chemikalienverordnung REACH fand. Als sogenannter Chromatreduzierer wird heute in vielen Fällen Eisen(II)-sulfat verwendet, das im alkalischen Milieu reagiert und sechswertiges Chrom (Chromat genannt) zu dreiwertigem Chrom reduziert. Auch die Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (BG BAU) sieht das Verbot chromathaltiger Zemente in einer aktuellen Pressemitteilung als Erfolg für den Arbeitsschutz. "Damit werden keine Chromatallergien mehr ausgelöst“, sagt Dr. Reinhold Rühl, Leiter Gefahrstoffe der Abteilung Prävention der BG BAU. „Jahrelange Diskussionen und Verhandlungen haben sich gelohnt - im Interesse der Menschen an ihren Arbeitsplätzen", so Rühl weiter.

Weitere Informationen:

aktuelle Pressemitteilung der Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (BG BAU)

Chromatarme Zemente und zementhaltige Produkte – Beitrag der Zementhersteller innerhalb der Branchenregelung „Chromatarme Zemente und Produkte“ (aus dem Jahr 2000)

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